BFH vom 11.12.1970
III R 1/69
Fundstellen:
BFHE 101, 398
BStBl II 1971, 386

BFH - 11.12.1970 (III R 1/69) - DRsp Nr. 1997/10485

BFH, vom 11.12.1970 - Aktenzeichen III R 1/69

DRsp Nr. 1997/10485

»1. Der Anspruch auf Lieferung von Freistrom, der als Entschädigung für die Beeinträchtigung einer Wassernutzung gewährt wird, ist nicht Bestandteil der Wassernutzung. Er ist als selbständiges Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens neben der Wassernutzung anzusetzen. 2. Zur Bewertung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Anspruchs auf Lieferung von Freistrom, der als Schadenersatz für die Beeinträchtigung einer Wassernutzung gewährt wird.«