BFH - 11.12.1970 (III R 1/69) - DRsp Nr. 1997/10485
BFH, vom 11.12.1970 - Aktenzeichen III R 1/69
DRsp Nr. 1997/10485
»1. Der Anspruch auf Lieferung von Freistrom, der als Entschädigung für die Beeinträchtigung einer Wassernutzung gewährt wird, ist nicht Bestandteil der Wassernutzung. Er ist als selbständiges Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens neben der Wassernutzung anzusetzen. 2. Zur Bewertung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Anspruchs auf Lieferung von Freistrom, der als Schadenersatz für die Beeinträchtigung einer Wassernutzung gewährt wird.«
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