I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezieht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Mietwohngrundstücks auf Grund eines ihr an diesem eingeräumten Nießbrauchsrechts, das ihr verstorbener Ehemann bei Übereignung des Grundbesitzes an den minderjährigen Sohn für sich und seine Ehefrau auf Lebenszeit vorbehalten hatte. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1961 der Klägerin, ob die von ihr erbrachten Tilgungsleistungen auf hypothekarische Grundstücksbelastungen (Hypotheken, Hypothekengewinnabgabe - HGA -) steuermindernd zu berücksichtigen sind. Streitig war in der Vorinstanz außerdem, ob verneinendenfalls die Klägerin zur Inanspruchnahme der Gebäude-Absetzung für Abnutzung berechtigt sei.
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