BFH vom 11.12.1973
VIII R 47/68
Fundstellen:
BFHE 112, 27
BStBl II 1974, 509

BFH - 11.12.1973 (VIII R 47/68) - DRsp Nr. 1997/12028

BFH, vom 11.12.1973 - Aktenzeichen VIII R 47/68

DRsp Nr. 1997/12028

»1. Wird bei schenkweiser Grundstücksübertragung auf den minderjährigen Sohn ein Nießbrauch der Eltern unter Freihaltung des Sohnes von allen mit dem Grundstückseigentum verbundenen Belastungen vorbehalten, so stellen die entsprechend vorgenommenen Tilgungen bestehender Grundpfandrechte durch die Eltern im allgemeinen weder Werbungskosten bei ihren Mieteinkünften aus dem belasteten Grundstück noch Sonderausgaben dar. 2. Nach den Umständen des Einzelfalls kann von einer fortbestehenden AfA-Berechtigung der Eltern ausgegangen werden.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) bezieht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Mietwohngrundstücks auf Grund eines ihr an diesem eingeräumten Nießbrauchsrechts, das ihr verstorbener Ehemann bei Übereignung des Grundbesitzes an den minderjährigen Sohn für sich und seine Ehefrau auf Lebenszeit vorbehalten hatte. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1961 der Klägerin, ob die von ihr erbrachten Tilgungsleistungen auf hypothekarische Grundstücksbelastungen (Hypotheken, Hypothekengewinnabgabe - HGA -) steuermindernd zu berücksichtigen sind. Streitig war in der Vorinstanz außerdem, ob verneinendenfalls die Klägerin zur Inanspruchnahme der Gebäude-Absetzung für Abnutzung berechtigt sei.