BFH vom 11.12.1980
I R 198/78
Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 24 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 133, 27
BStBl II 1981, 462

BFH - 11.12.1980 (I R 198/78) - DRsp Nr. 1997/14897

BFH, vom 11.12.1980 - Aktenzeichen I R 198/78

DRsp Nr. 1997/14897

»Verbindlichkeiten, die zur Ablösung anderer Verbindlichkeiten eingegangen werden, welche bis zur Vollbeendigung eines Gewerbebetriebs trotz Verwertung des Aktivvermögens nicht getilgt werden konnten, haben ihre Ursache im früheren Gewerbebetrieb. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer derartigen Umschuldung sind ebenso wie die für die neuen Verbindlichkeiten bezahlten Zinsen nachträgliche Betriebsausgaben.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4, § 24 Nr. 2 ;

Gründe: