BFH vom 11.12.1984
IX R 27/82
Normen:
EStG § 6b; EStR Abschn. 35;
Fundstellen:
BStBl II 1985, 250

BFH - 11.12.1984 (IX R 27/82) - DRsp Nr. 1997/16121

BFH, vom 11.12.1984 - Aktenzeichen IX R 27/82

DRsp Nr. 1997/16121

»Die Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i.S. von § 6b EStG und keine Ersatzbeschaffung i.S. von Abschn. 35 EStR. Die den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage nach § 6b EStG oder Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Abschn. 35 EStR kann daher nicht von dem Teilwert eines aus dem Privatvermögen eingelegten Wirtschaftsguts abgezogen werden.«

Normenkette:

EStG § 6b; EStR Abschn. 35;

Gründe: