I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wurde durch Umwandlung Rechtsnachfolgerin einer GmbH. Deren Gesellschafter gründeten im Jahr 1952 eine KG, die die Herstellung und den Vertrieb von ... übernahm. Dazu verpachtete die GmbH ihr gesamtes Anlagevermögen und das Warenlager an die KG. In den Streitjahren 1962 bis 1966 waren folgende Personen Gesellschafter der GmbH und der KG:
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A. (Komplementär der KG) 36 % 20 %
B. 16 % 8 %
C. 16 % 8 %
D. 16 % 5,33 %
E. - 10,67 %
F. 16 % 16 %
G. - 6 %
H. - 6 %
J. - 6 %
K. - 6 %
L. - 8 %
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100 % 100 %
Der alleinige persönlich haftende Gesellschafter der KG war auch alleiniger Geschäftsführer der GmbH.
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