BFH vom 12.02.1976
IV R 188/74
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BFHE 118, 212
BStBl II 1976, 663

BFH - 12.02.1976 (IV R 188/74) - DRsp Nr. 1997/12989

BFH, vom 12.02.1976 - Aktenzeichen IV R 188/74

DRsp Nr. 1997/12989

»Ist ein privat genutzter Grundstücksteil bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) zulässigerweise zum gewillkürten Betriebsvermögen gezogen worden, so führt der Übergang zur Gewinnermittlung durch Überschußrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), bei der gewillkürtes Betriebsvermögen nicht in Betracht kommt, zur Entnahme des Grundstücksteils aus dem Betriebsvermögen.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 ;

I. Zu entscheiden ist im zweiten Rechtsgang, wie sich

1. der Wegfall einer Rentenverpflichtung, die beim Erwerb eines Grundstücks eingegangen wurde, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (Überschußrechnung) und

2. der Übergang zur Überschußrechnung hinsichtlich dieses Grundstücks gewinnmäßig auswirken.