I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Brotfabrik. Sie ließ im Jahre ... in ihrem Fertigungsgebäude eine "Zwischenebene" errichten. Unter den Verfahrensbeteiligten ist auf den Stichtag 1. Januar 1974 streitig, ob diese "Zwischenebene" als Geschoßdecke in die Bewertung des Betriebsgrundstücks mit einzubeziehen oder ob sie als Betriebsvorrichtung ein selbständiges Wirtschaftsgut ist.
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