BFH vom 12.03.1980
I R 148/76
Fundstellen:
BFHE 130, 361
BStBl II 1980, 514

BFH - 12.03.1980 (I R 148/76) - DRsp Nr. 1997/14558

BFH, vom 12.03.1980 - Aktenzeichen I R 148/76

DRsp Nr. 1997/14558

»Tatsachen, die der Kläger erst im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ablehnenden Gerichtsbeschluß glaubhaft gemacht hat, die aber zur Aufhebung dieses Beschlusses durch das BVerfG geführt haben, sind der erneuten Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag zugrunde zu legen.«

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte gegen das in der Einkommensteuersache 1971 ergangene Urteil des Finanzgerichts (FG) rechtzeitig Revision eingelegt. Diese wurde mit Vorbescheid vom 29. November 1978 zurückgewiesen. Der Vorbescheid wurde dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 29. Januar 1979 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 27. Februar 1979 stellte dieser Antrag auf mündliche Verhandlung. Der Schriftsatz ging -um einen Tag verspätet- am 1. März 1979 beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.