Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte gegen das in der Einkommensteuersache 1971 ergangene Urteil des Finanzgerichts (FG) rechtzeitig Revision eingelegt. Diese wurde mit Vorbescheid vom 29. November 1978 zurückgewiesen. Der Vorbescheid wurde dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 29. Januar 1979 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 27. Februar 1979 stellte dieser Antrag auf mündliche Verhandlung. Der Schriftsatz ging -um einen Tag verspätet- am 1. März 1979 beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.
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