BFH vom 12.04.1978
I R 100/75
Normen:
DBA-USA (1965) Art. II Abs. 2, Art. X, Art. XV; EStDV (1971) § 68g Abs. 2 ; EStG (1971) § 19, § 34c Abs. 6 Nr. 5 ; StAnpG § 14 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 59
BStBl II 1978, 425

BFH - 12.04.1978 (I R 100/75) - DRsp Nr. 1997/13775

BFH, vom 12.04.1978 - Aktenzeichen I R 100/75

DRsp Nr. 1997/13775

»Zur Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten aus der Tätigkeit für eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten während seiner Entsendung zu einer Tochtergesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland erzielt.«

Normenkette:

DBA-USA (1965) Art. II Abs. 2, Art. X, Art. XV; EStDV (1971) § 68g Abs. 2 ; EStG (1971) § 19, § 34c Abs. 6 Nr. 5 ; StAnpG § 14 ;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Angestellter der X. - einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika -. Er wohnte und arbeitete bis 31. Juli 1970 in den USA. Im Juli 1970 wurde er zunächst für die Zeit vom 1. August 1970 bis zum 31. Dezember 1970 in die Bundesrepublik Deutschland zu einer Tochtergesellschaft der X. abgeordnet; sein Gehalt wurde weiterhin von der X. bezahlt. Vor Ablauf des Jahres 1970 wurde die Abordnung bis zum 31. Mai 1971 verlängert. Seit dem 1. Juni 1971 war der Kläger nach Kündigung seines Vertrages mit der X. Angestellter eines inländischen Unternehmens. Seit ungefähr Mitte 1970 wohnte er mit seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland.