I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Angestellter der X. - einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika -. Er wohnte und arbeitete bis 31. Juli 1970 in den USA. Im Juli 1970 wurde er zunächst für die Zeit vom 1. August 1970 bis zum 31. Dezember 1970 in die Bundesrepublik Deutschland zu einer Tochtergesellschaft der X. abgeordnet; sein Gehalt wurde weiterhin von der X. bezahlt. Vor Ablauf des Jahres 1970 wurde die Abordnung bis zum 31. Mai 1971 verlängert. Seit dem 1. Juni 1971 war der Kläger nach Kündigung seines Vertrages mit der X. Angestellter eines inländischen Unternehmens. Seit ungefähr Mitte 1970 wohnte er mit seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland.
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