I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist selbständiger Bildjournalist mit Sitz in Berlin (West). Er fertigt insbesondere Fotos von Persönlichkeiten des Theater- und Musiklebens sowie von Fernsehaufnahmen oder öffentlichen Veranstaltungen an, die er vorwiegend westdeutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen zur Veröffentlichung in Fernseh- und Rundfunkprogrammzeitschriften anbietet. Im Rahmen der Umsatzsteuererklärung für 1970 hat der Kläger für die Überlassung von Verwertungsrechten an Fotos den Kürzungsanspruch nach § 1 Abs 1 iVm Abs 6 Nr 6 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - (Fassung auf Grund des Gesetzes zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften vom 23. Juni 1970, BGBl I, 826, BStBl I, 788) auf einer Bemessungsgrundlage von 276.270 DM in Höhe von 4,2vH (§ 31 Abs 3 Nr 1a BerlinFG) geltend gemacht.
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