BFH - 12.05.1978 (III R 56/76) - DRsp Nr. 1997/13824
BFH, vom 12.05.1978 - Aktenzeichen III R 56/76
DRsp Nr. 1997/13824
»Eine atypische Unterbeteiligung an dem Stammanteil an einer GmbH ist nicht deshalb ohne Einfluß auf die Geschäftsführung der GmbH, weil nach dem Unterbeteiligungsverhältnis nur der Hauptbeteiligte die Gesellschaftsrechte gegenüber der GmbH ausüben kann.«