I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 2. März 1974 ein Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus errichtet hatte, das am 28. Juli 1971 bezugsfertig geworden war. Das Haus enthielt eine größere und eine kleinere Wohnung. Letztere war zunächst als Büroraum vorgesehen gewesen.
Während der Bauzeit hatte der Verkäufer ein Maklerbüro mit dem Verkauf des Grundstücks beauftragt. Da ein Verkauf zunächst nicht möglich war, wurde das Grundstück vermietet.
Am 10. Januar 1974 hatte der Verkäufer die Anerkennung der Wohnungen als steuerbegünstigt beantragt. Die kleinere Wohnung wurde am 27. Februar 1974 als steuerbegünstigt anerkannt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|