I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu Recht die Kürzungsvorschrift des §
Nach Durchführung einer Betriebsprüfung und dem Erlaß berichtigender Gewerbesteuermeßbescheide ließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) im Einspruchsverfahren die in der angefochtenen Entscheidung aufgeführten Beträge zum Abzug zu, versagte den Abzug jedoch, soweit eine Hinzurechnung der Mietzinsen (nach §
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