BFH - 12.06.1974 (I R 247/72) - DRsp Nr. 1997/12203
BFH, vom 12.06.1974 - Aktenzeichen I R 247/72
DRsp Nr. 1997/12203
»Werden Forderungen zwischen Schwestergesellschaften einerseits aus Pacht, andererseits aus Warenlieferungen über ein Kontokorrentkonto abgerechnet, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung nur dann gegeben, wenn die zinsfreie Abrechnung einen klaren Vorteil für die eine oder andere der beiden Gesellschaften beinhaltet.«