BFH vom 12.06.1975
VIII R 38/73
Normen:
InvZulG § 1 Abs. 5 ;
Fundstellen:
BFHE 116, 573
BStBl II 1975, 96

BFH - 12.06.1975 (VIII R 38/73) - DRsp Nr. 1997/12248

BFH, vom 12.06.1975 - Aktenzeichen VIII R 38/73

DRsp Nr. 1997/12248

»Aus gebrauchten Containern hergestellte Bau-, Werkzeug- und Maschinenbuden können neue Wirtschaftsgüter i.S. des § 1 Abs. 5 Nr. 1 InvZulG sein.«

Normenkette:

InvZulG § 1 Abs. 5 ;

Gründe:

Umstritten ist die Investitionszulagefähigkeit aus gebrauchten Containern hergestellter Aufenthalts- und Werkzeugbehälter.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt seit 1970 Maschinenbau und Schweißtechnik. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen (BMWF) hat ihr am 23. August 1971 die nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes vom 18. August 1969 - InvZulG - (Bundesgesetzblatt I 1969 S. 1211 - BGBl I 1969, 1211 -, BStBl I 1969, 477) für die Gewährung von Investitionszulage erforderliche Bescheinigung erteilt.

Im Jahre 1971 schaffte sie u.a. zehn Container aus Stahl in gebrauchtem Zustand für 19.660 DM an und ließ sie mit einem Aufwand von 43.468 DM reinigen, streichen und in auf Lastwagen transportierbare Büros und Mannschaftsunterkünfte oder Werkzeug- und Maschinenräume für ihre Baustellen umbauen, indem Fenster und Türen eingefügt wurden. Die Mannschaftsunterkünfte erhielten eine Wärmeisolierung und wurden mit Möbeln ausgestattet, die Werkzeug- und Maschinenbehälter erhielten elektrische Umformer, Schalttafeln und Werkzeugregale.