BFH vom 12.07.1973
IV R 205/69
Fundstellen:
BFHE 110, 252
BStBl II 1973, 842

BFH - 12.07.1973 (IV R 205/69) - DRsp Nr. 1997/11722

BFH, vom 12.07.1973 - Aktenzeichen IV R 205/69

DRsp Nr. 1997/11722

»1. Überläßt ein Einzelunternehmer einer GmbH, an der er zusammen mit seiner Familie zu 100 v.H. beteiligt ist und deren Anteile nicht im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens geführt werden, unentgeltlich ein Betriebsgrundstück zur Verwaltung und Nutzung, so liegt darin eine Entnahme der Nutzungen dieses Grundstücks. 2. Wird das Grundstück durch Fremdvermietung oder -verpachtung genutzt, ist für die Bestimmung des Entnahmewerts von dem Reinertrag der Mieteinkünfte ein angemessenes Verwaltungsentgelt einschließlich eines angemessenen Unternehmergewinns abzusetzen.«

Gründe: