Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt eine Zahnarztpraxis mit Dentallabor und erzielt hieraus Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit; seinen Gewinn ermittelt er nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Jahre 1981 hat der Kläger 8,7 kg und im Jahre 1982 12 kg Dentalgold erworben und die Aufwendungen als Betriebsausgaben verbucht. Nach einer Außenprüfung kürzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) diesen Abzug, weil der Kläger jährlich nur 2,5 kg Dentalgold verwende.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|