I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt in Berlin (West) ein Hotel. Um konkurrenzfähig zu bleiben, ließ sie im Streitjahr 1976 in einzelnen Zimmern Bäder und Duschen einbauen sowie die Wände und Böden fliesen. Von den Herstellungskosten beantragte sie eine Investitionszulage von 10 v.H. nach §
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