BFH - 12.10.1978 (I R 149/75) - DRsp Nr. 1997/14008
BFH, vom 12.10.1978 - Aktenzeichen I R 149/75
DRsp Nr. 1997/14008
»Aus dem üblichen Rahmen fallende Spenden eines städtischen Versorgungsbetriebs an die Stadtgemeinde zum Bau oder zur Unterhaltung eines städtischen Hallenbades können auch dann verdeckte Gewinnausschüttungen sein, wenn die örtliche gewerbliche Wirtschaft aufgrund eines Spendenaufrufs größere Beträge der Stadt zuwendet.«