BFH - 12.11.1981 (IV R 187/79) - DRsp Nr. 1997/15167
BFH, vom 12.11.1981 - Aktenzeichen IV R 187/79
DRsp Nr. 1997/15167
»Ärzte, die selbständig und laufend Gutachten über die Erwerbsunfähigkeit untersuchter Personen aufgrund der Krankheitsbefunde oder über die ursächlichen Zusammenhänge zwischen Invalidität einerseits und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Wehrdienst etc. andererseits erstellen, üben eine praktische Berufstätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG aus; die Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher nach § 34 Abs. 4EStG nicht begünstigt.«