Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die X GmbH. An dem Stammkapital der Klägerin von . . .DM ist W mit 75 v.H. und H mit 25 v.H. beteiligt. Die Gesellschafter H und W sind zugleich Geschäftsführer der Klägerin und mit Wirkung vom l.Juli 1972 an dem Unternehmen der Klägerin mit Vermögenseinlagen von . . .DM (W) und . . .DM (H) als stille Gesellschafter beteiligt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) hat das stille Gesellschaftsverhältnis im Einvernehmen mit der Klägerin und den Gesellschaftern H und W als Mitunternehmerschaft (atypische stille Gesellschaft) behandelt.
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