BFH vom 12.12.1973
II R 29/69
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 360
BStBl II 1974, 251

BFH - 12.12.1973 (II R 29/69) - DRsp Nr. 1997/11879

BFH, vom 12.12.1973 - Aktenzeichen II R 29/69

DRsp Nr. 1997/11879

»1. Zum Erwerb der Verwertungsbefugnis auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit einem beurkundeten, für 24 Jahre bindenden Verkaufsangebot zu einem festen Kaufpreis, Auflassungsvormerkung, Darlehensgewährung und sofortiger Nutzungsüberlassung mit der Befugnis zur Vermietung und Verpachtung. 2. Die Erfüllung des Tatbestands des § 1 Abs. 2 GrEStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dem Eigentümer Risiken oder mögliche Nachteile seines Eigentums verbleiben. 3. Zur nicht ermittelbaren Gegenleistung für die Überlassung der Verwertungsmöglichkeit im ganzen.«

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

I. Die Klägerin, eine Kommanditgesellschaft, hatte sich am 18. April 1958 einer gemeinnützigen Baugenossenschaft gegenüber verpflichtet, dieser ein Darlehen in Höhe von 25.000 DM zu gewähren. Die Darlehenssumme hat die Genossenschaft erhalten.