BFH vom 12.12.1979
II R 15/76
Normen:
GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 2, § 11 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 129, 280
BStBl II 1980, 162

BFH - 12.12.1979 (II R 15/76) - DRsp Nr. 1997/14386

BFH, vom 12.12.1979 - Aktenzeichen II R 15/76

DRsp Nr. 1997/14386

»Hat jemand unter Vereinbarung eines Wiederkaufsrechtes für den Fall der Weiterveräußerung ein Grundstück erworben und verkauft er das Grundstück unter Verzicht des Wiederkaufsberechtigten auf die Ausübung des Wiederkaufsrechtes gegen Zahlung einer Entschädigung an den Wiederkaufsberechtigten in Höhe des gegenüber dem seinerzeit vereinbarten Wiederkaufspreis erzielten Mehrerlöses, so liegt hierin keine zusätzliche Gegenleistung für den seinerzeitigen Erwerb des Grundstückes durch den Wiederkaufsverpflichteten.«

Normenkette:

GrEStG (1940) § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 2, § 11 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Nr. 1 ;