BFH - 12.12.1979 (II R 36/75) - DRsp Nr. 1997/14415
BFH, vom 12.12.1979 - Aktenzeichen II R 36/75
DRsp Nr. 1997/14415
»Verpflichtet sich anläßlich der Gründung einer GmbH und Co. KG einer der Kommanditisten zur Übertragung eines bisher von ihm allein geführten Unternehmens zur Erfüllung der Einlagepflicht und ist weiter vereinbart, daß die Einlagen anderer Kommanditisten durch "Umbuchung aus dem Kapital" des Einbringenden erbracht werden, so ist auch der Erwerb der Kommanditanteile durch diese Kommanditisten unter den weiteren Voraussetzungen des § 29UmwStG 1969 von der Gesellschaftsteuer befreit.«