I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Miterbin ihres am 25. September 1960 gestorbenen Vaters (Erblassers).
Am 4. April 1960 war ein Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet worden, wonach der Erblasser seine Ehefrau und die beiden gemeinschaftlichen Kinder, die Klägerin und ihren Bruder, unter Gründung einer Kommanditgesellschaft als Kommanditisten in sein Einzelunternehmen aufgenommen hatte. Die drei Kommanditisten hatten ihre Einlagen dadurch zu leisten, daß jeweils .... DM von dem Kapitalkonto des Erblassers abgebucht wurden. Die Einlage des Erblassers als persönlich haftender Gesellschafter betrug .... DM.
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