I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, das vom 1. Juli bis 30. Juni läuft. Das voll einbezahlte Stammkapital beträgt seit 29. Januar 1965 neun Mio DM. Ein Drittel der Geschäftsanteile befand sich an dem hier streitigen Stichtag (31. Dezember 1965) im Besitz der Klägerin.
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