BFH - 13.01.1970 (VII R 75/67) - DRsp Nr. 1997/10067
BFH, vom 13.01.1970 - Aktenzeichen VII R 75/67
DRsp Nr. 1997/10067
»Ist in der Erstattungszusage die auszuführende Ware nach dem Abschöpfungstarif bezeichnet worden, so ist die Frage, ob eine später ausgeführte Ware unter die Zusage fällt, auf Grund der bei der Einfuhr von Waren geltenden Bestimmungen des Abschöpfungstarifs zu entscheiden.«
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