I. An der Firma X. Eisenwerk A.+B., die in der Form einer GmbH & Co KG betrieben wurde, waren die A. Vermögensverwaltung GmbH als Komplementärin und natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt. Durch notariellen Vertrag haben sämtliche Gesellschafter ihre Anteile gegen Entgelt übertragen, und zwar die Komplementärin ihren Anteil an die C GmbH und die Kommanditisten ihre Anteile an D., welche ihrerseits alleinige Gesellschafterin der C. ist. Die neuen Gesellschafter betrieben das Unternehmen als OHG weiter und führten es unter der bisherigen Firma fort. Im Handelsregister wurde eingetragen, daß der Gesellschafterwechsel durch Übertragung der Anteile auf die neuen Gesellschafter im Wege der Sonderrechtsnachfolge stattgefunden habe, was den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
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