BFH vom 13.02.1974
I R 114/72
Normen:
AO § 222 ; AO § 232 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 420
BStBl II 1974, 317

BFH - 13.02.1974 (I R 114/72) - DRsp Nr. 1997/11908

BFH, vom 13.02.1974 - Aktenzeichen I R 114/72

DRsp Nr. 1997/11908

»1. Die Gewährung der Investitionsprämie nach § 32 KohleG ist Teil des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerfestsetzungsverfahrens. 2. Wird die Investitionsprämie erst nach Unanfechtbarkeit der Veranlagung während einer Betriebsprüfung beantragt, so kann sie nur unter den Voraussetzungen des § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 232 Abs. 1 AO gewährt werden. Sind lediglich neue Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen bekanntgeworden, kann dieser ein Interesse daran haben, eine Erhöhung des verrechnungsfähigen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderungsbetrags zu erstreben.«

Normenkette:

AO § 222 ; AO § 232 ;