I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) stellt in Berlin (West) Drahtwaren her. Im Jahre 1971 sind ihr für eine Hofbefestigung und eine Umzäunung Teilherstellungskosten in Höhe von ...DM entstanden. Ihren Antrag, ihr von dem genannten Betrag eine Investitionszulage von 10 v.H. gewähren, lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ab. Auch der Einspruch und die Klage blieben erfolglos. Das Finanzgericht (FG) vertrat die Auffassung, daß nach §
Demgegenüber trägt die Klägerin mit der Revision vor:
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