I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Aktiengesellschaft, ist im Wege der Umwandlung aus einer offenen Handelsgesellschaft "hervorgegangen". Den Umwandlungsbeschluß haben die Gesellschafter der OHG im Oktober 1971 gefaßt. Er enthielt die Gründung der Klägerin als Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung sowie die Übertragung des Vermögens der OHG auf die Klägerin. Diese ist im November 1971 in das Handelsregister eingetragen worden.
Zum Vermögen der OHG gehörten u.a. eine 100 %ige Beteiligung an der A GmbH und eine 100 %ige Beteiligung an der B GmbH.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|