Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -eine GmbH & Co. KG- besteht aus einer GmbH als persönlich haftendem Gesellschafter und Geschäftsführer und ferner einem Kommanditisten, der gleichzeitig einziger Gesellschafter der Komplementär-GmbH und deren Geschäftsführer ist. In der zuletzt genannten Eigenschaft führt er auch die Geschäfte der KG. Die GmbH hat keine Einlage erbracht; die des Kommanditisten hat 10.000 DM betragen.
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