BFH vom 13.03.1985
I R 75/82
Fundstellen:
BStBl II 1985, 435

BFH - 13.03.1985 (I R 75/82) - DRsp Nr. 1997/16212

BFH, vom 13.03.1985 - Aktenzeichen I R 75/82

DRsp Nr. 1997/16212

»Hat der Eigenbetrieb einer Stadtgemeinde die Kosten für die bei ihm regelmäßig stattfindenden Rechnungsprüfungen durch das städtische Rechnungsprüfungsamt an die Stadtkasse abzuführen, handelt es sich nicht um - dem Abzugsverbot unterliegende - Vergütungen an mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen, sondern um verdeckte Gewinnausschüttungen des Eigenbetriebs an seine Trägerkörperschaft.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine Stadtgemeinde- betreibt als körperschaftsteuerpflichtigen Eigenbetrieb eine Friedhofsgärtnerei. In der Revisionsinstanz ist noch streitig, ob die Kosten für die Prüfung dieses Eigenbetriebs durch das städtische Rechnungsprüfungsamt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.