I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine Stadtgemeinde- betreibt als körperschaftsteuerpflichtigen Eigenbetrieb eine Friedhofsgärtnerei. In der Revisionsinstanz ist noch streitig, ob die Kosten für die Prüfung dieses Eigenbetriebs durch das städtische Rechnungsprüfungsamt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
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