I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine AG, hat mit einer Versicherungsgesellschaft Kraftfahrzeug(Kfz)-Unfallversicherungsverträge abgeschlossen. Versicherungsnehmerin ist die Klägerin; versicherte Personen sind ohne namentliche Angaben:
a) Betriebsangehörige der Klägerin, die bei Dienstfahrten betriebsfremde Kfz aller Art benutzen und
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