BFH - 13.06.1984 (III R 131/80) - DRsp Nr. 1997/16004
BFH, vom 13.06.1984 - Aktenzeichen III R 131/80
DRsp Nr. 1997/16004
»1. Einheitswertbescheide sind nur dann inhaltlich hinreichend bestimmt, wenn sie die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit erkennen lassen. 2. Ist Eigentümer des Grund und Bodens der eine Ehegatte und wirtschaftlicher Eigentümer der aufstehenden Gebäude der andere Ehegatte, sind Grund und Boden und Gebäude nach § 26 Nr. 1BewG trotz der Vorschrift des § 70 Abs. 3BewG (Gebäude auf fremdem Grund und Boden) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen.«
Normenkette:
BEWG § 26; BEWG § 70;
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