BFH - 13.09.1973 (II R 80/72) - DRsp Nr. 1997/11710
BFH, vom 13.09.1973 - Aktenzeichen II R 80/72
DRsp Nr. 1997/11710
»Obgleich nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittelführer längere Postlaufzeiten vor und während hoher Feiertage in seine Überlegungen zur Fristwahrung einbeziehen muß, kann nicht ausnahmslos ohne Prüfung möglicher Besonderheiten des Einzelfalles davon ausgegangen werden, ein am letzten Tage vor solchen Feiertagen zur Post gegebenes Rechtsmittel, das einen Tag nach Fristablauf beim Empfänger eingeht, sei schuldhaft zu spät eingelegt worden.«
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