BFH vom 13.09.1973
IV R 5/70
Fundstellen:
BFHE 110, 280
BStBl II 1973, 846

BFH - 13.09.1973 (IV R 5/70) - DRsp Nr. 1997/11724

BFH, vom 13.09.1973 - Aktenzeichen IV R 5/70

DRsp Nr. 1997/11724

»Aktiviert eine KG bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs einen miterworbenen Geschäftswert, so kann sie nach bestandskräftiger Gewinnfeststellung für das Wirtschaftsjahr des Erwerbs den aktivierten Betrag in späteren Wirtschaftsjahren auf Grund des Bilanzenzusammenhangs nicht als von Anfang an falsch gewinnmindernd ausbuchen, wenn der Teilwert des Geschäftswertes der KG am fraglichen Bilanzstichtag höher ist als der aktivierte Betrag.«

I. Streitig ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung 1959, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) einen Aktivposten, den sie 1952 im Zusammenhang mit der Übernahme des Betriebs einer nahestehenden Kapitalgesellschaft bildete und später als Geschäftswert bezeichnete, gewinnmindernd ausbuchen kann.