I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, die er bis zum 30. Juni 1981 nach § 13a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und in der Folgezeit nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte.
Am 29. Mai 1981 veräußerte der Kläger die Hofstelle mit einer Teilfläche von ... ha, führte im übrigen aber seinen Betrieb fort. In dem Kaufpreis von insgesamt ... DM war eine Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse in Höhe von ... DM enthalten, die sofort ausgezahlt wurde.
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