BFH - 13.12.1973 (I R 136/72) - DRsp Nr. 1997/11852
BFH, vom 13.12.1973 - Aktenzeichen I R 136/72
DRsp Nr. 1997/11852
»Sachgeschenke, die ein Gastwirt in seiner Eigenschaft als bedeutender Bierabnehmer von seiner Brauerei erhält, sind bei ihm auch dann Betriebseinnahmen, wenn die Brauerei ihre Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1EStG nicht gewinnmindernd geltend machen kann.«