I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie betrieben in den Streitjahren 1956 bis 1960 gemeinschaftlich eine private Handelsschule in W. Daneben unterhielten sie eine Zweigstelle in Z.
Der Kläger ist Diplomkaufmann und Diplomhandelslehrer. Die Klägerin hat nach Ablegung des Wirtschaftsabiturs mehrere Semester Betriebs- und Volkswirtschaft studiert, ohne indes ihr Studium mit einer Prüfung abzuschließen; sie hat außerdem an Lehrgängen für Maschinenschreiblehrer und Kurzschriftlehrer teilgenommen. Beide Kläger erteilen in verschiedenen Fächern Unterricht.
In den Streitjahren waren außer den Klägern noch fünf bis zehn vollbeschäftigte und bis zu 24 teilbeschäftigte Lehrkräfte an der Schule tätig. Die Schule in W wurde von jeweils 200 bis 400, die Schule in Z von jeweils 60 bis 100 Schülern besucht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|