BFH - 13.12.1984 (VIII R 249/80) - DRsp Nr. 1997/16138
BFH, vom 13.12.1984 - Aktenzeichen VIII R 249/80
DRsp Nr. 1997/16138
»Durch einen Beitrag zu den Aufwendungen eines Elektrizitätswerks für die Durchführung von Anschlußarbeiten, den ein gewerbliches Unternehmen anläßlich der Umstellung der Stromversorgung an das Elektrizitätswerk leistet, wird kein immaterielles Wirtschaftsgut entgeltlich erworben. Der Beitrag ist als Betriebsausgabe sofort abziehbar.«
Gründe:
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