I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen des Steuerschuldners, dessen Baugeschäft mit Baustoffgroßhandlung durch Konkurseröffnung im März 1967 eingestellt wurde. Das Betriebsvermögen wurde nach und nach veräußert. Dazu gehörte ein bebautes Grundstück, das in einem bereits im Mai 1965 eingeleiteten Verfahren nach Konkurseröffnung zwangsversteigert wurde. Der Veräußerungserlös wurde zum Teil an die die Zwangsversteigerung betreibenden absonderungsberechtigten Gläubiger ausbezahlt; zu einem auf bestehende Eigentümergrundschulden entfallenden Teil floß er in die Konkursmasse.
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