BFH - 14.05.1976 (III R 113/74) - DRsp Nr. 1997/12986
BFH, vom 14.05.1976 - Aktenzeichen III R 113/74
DRsp Nr. 1997/12986
»Die Anfechtung eines vollzogenen Gesellschaftsvertrages und der damit in Zusammenhang stehende Abschluß eines Prozeßvergleichs haben grundsätzlich nicht zur Folge, daß ein Merkmal der Besteuerung i.S. des § 4 Abs. 3 Nr. 2StAnpG nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit wegfällt.«
Normenkette:
StAnpG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 3 Nr. 2, § 5 Abs. 5 ;
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