BFH vom 14.05.1981
V R 123/74
Normen:
NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3;
Fundstellen:
BFHE 133, 466
BStBl II 1981, 690

BFH - 14.05.1981 (V R 123/74) - DRsp Nr. 1997/14999

BFH, vom 14.05.1981 - Aktenzeichen V R 123/74

DRsp Nr. 1997/14999

»Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellvertrages Waren an Angehörige der Truppe; er kann für diese Lieferungen die Steuerbefreiung aus Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nicht in Anspruch nehmen.«

Normenkette:

NATO-ZAbk Art. 67 Abs. 3;

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt neben dem Tabakwarengroßhandel die Aufstellung von Heißgetränkeautomaten in Gastwirtschaften, Industriebetrieben und Behörden. Er verlangte in den Jahren 1966 bis 1968 pro Becher Heißgetränk 0,30 DM.