I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts (FG)
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist neuerdings eine OHG, während sie bisher in der Rechtsform einer KG betrieben wurde. Sie hat für das Streitjahr 1972 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (BV) mit dem Ziel der Vermögensbildung ihrer Arbeitnehmer geschlossen. Im vorliegenden Verfahren ist streitig, ob -soweit die Vermögensbildung durch Gutschriften erfolgte- bereits mit der Gutschrift ein lohnsteuerpflichtiger Zufluß anzunehmen ist.
Die BV enthält vor allem Regelungen über "Gewinnbeteiligung" und "Vermögensbildung". Im einzelnen ist folgendes bestimmt:
"§ 1 ..........
(1) ... die Mitarbeiter haben einen rechtlichen Anspruch auf die in dieser Vereinbarung zugesagten Leistungen. .............. § 3 (1) Die Ausgangsgröße zur Errechnung des verteilungsfähigen Gewinns ist der Jahresgewinn laut Handelsbilanz.
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