BFH - 14.05.1982 (VI R 266/80) - DRsp Nr. 1997/15398
BFH, vom 14.05.1982 - Aktenzeichen VI R 266/80
DRsp Nr. 1997/15398
»Unterhaltsleistungen eines in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastarbeiters an seine im Heimatland lebenden Angehörigen können nach § 33a Abs. 1EStG berücksichtigt werden, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden. Der Nachweis, daß Unterhaltsbeträge während des Heimaturlaubs in bar geleistet worden sind, kann in der Regel nicht lediglich durch die Vorlage einer Bescheinigung des Bürgermeisters der Heimatgemeinde erbracht werden.«