Das Finanzamt (FA) hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG), welches bei einem Streitwert von 1.184 DM die Revision nicht zugelassen hatte, Beschwerde eingelegt und die Zulassung der Revision begehrt. Der Beschwerdeschriftsatz ist "im Auftrag" unterschrieben mit dem maschinengeschriebenen Zusatz "Im Entwurf gezeichnet: In Vertretung: M.". In einem späteren Schriftsatz vom 6. März 1978 hat das FA mitgeteilt, der Entwurf der Beschwerdeschrift sei von einem Regierungsdirektor, dem ständigen Vertreter des Vorstehers des FA, unterschrieben. Die Reinschrift habe ein Steueroberamtsrat unterzeichnet, weil damals kein Beamter im Sinne des Art 1 Nr 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFH-EntlastG) beim FA anwesend gewesen sei.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|