I. Die Kläger sind Eheleute. Sie kauften im September 1973 von einer Kommanditgesellschaft (KG) je zur ideellen Hälfte eine Eigentumswohnung für 119.800 DM (Vertrag I).
Das beklagte Finanzamt erhob keine Grunderwerbsteuer gem § 2 Nr 2 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues und bei Maßnahmen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes idF vom 28. Juni 1962 - GrESWBG - (Gesetzblatt und Verordnungsblatt 1962 S 265 - GVBl 1962, 265 -).
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