Streitig ist im Revisionsverfahren, das die einheitlichen Gewinnfeststellungen 1957 bis 1959 zum Gegenstand hat, nur noch,
a) ob zum steuerrechtlichen Betriebsvermögen einer KG auch die den Kommanditisten gehörenden Geschäftsanteile an einer GmbH zu rechnen sind, die ihr Unternehmen an die KG verpachtet hat und die ebenfalls Kommanditistin der KG ist, und ob demgemäß verdeckte Gewinnausschüttungen dieser GmbH an ihre an der KG als Kommanditisten beteiligten Gesellschafter die Gewinne der KG und die Gewinnanteile der Kommanditisten erhöhen und
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