I. Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) hatte auf dem Grundstück K. ein Gebäude unterhalten, das nach seiner Darstellung bis zur kriegsbedingten Zerstörung zu 28 v.H. eigenbetrieblich und zu 72 v.H. privat genutzt worden war. Nach der Zerstörung des Gebäudes errichtete der Steuerpflichtige auf dem 507 qm großen Grundstück für seine Apotheke einen Notbau. Grundstück und Gebäude wurden in der Bilanz ausgewiesen.
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